Das Wienerlied entwickelte sich aus der Tradition der Bänkelsänger, Leiermänner und Harfenisten.
Viele Sänger waren übel beleumundet und ihre Vorträge von zweifelhafter musikalischer Qualität. zudem waren die Texte oft derb. Mitunter wurden auch Gäste und Wirte beschimpft.
Die rechtliche Verankerung der Volkssängergesellschaften
erfolgte schließlich 1852.
Öffentliche Auftritte waren von nun an an den Besitz einer Lizenz gebunden, welche "nur an solche Personen ertheilt werden, welche hierher zuständig, zu einem anderen Erwerbe gar nicht oder im geringerem Grade geeignet sind, einige musikalische oder sonstige Bildung besitzen und deren unbescholtene Haltung bekannt ist." Es wurden Kleidungsvorschriften erlassen. Szenische Darstellungen in Verkleidung wurden untersagt.
Die letze Wiener Harfenistin Magdalena Hegenauer (1807 - 1889) musste im Zuge der Reform den Klavierspielern weichen und endete schließlich als Bettelmusikantin.
Bildquelle: Josef Koller "Das Wiener Volkssängertum in alter und neuer Zeit"