Frauen war es erst ab 1871 offiziell erlaubt als Volkssängerinnen aufzutreten.
In der Praxis wurde diese Vorschrift jedoch nicht sehr streng befolgt.
So trat zum Beispiel Fanny Hornischer schon Jahre vor der offiziellen Zulassung von Frauen auf diversen Bühnen auf. Zudem war es vor in Kraft treten des Verkleidungsverbots nicht besonders schwierig Sängerinnen einzuschmuggeln.
Volkssängerinnen hatten jedenfalls hochgeschlossene schwarze Kleidung zu tragen
(Ausnahme "Fiaker Milli", sie musste ihre Auftritte in eng anliegendem Reiterkostüm polizeilich bewilligen lassen.)